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Unser Angebot an die Landwirte

Jeder Landwirt ist spätestens seit 2002 nach dem Gesetz §17 TierSchG verpflichtet, für geeignete Maßnahmen zum Wildtierschutz bei der Ernte zu sorgen. Bei Missachtung besteht die Strafbarkeit mit bedingtem Vorsatz. Ihm drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.


Unser Angebot besteht in seiner Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung.

 

Wir ermöglichen ihm eine „Wildtierschonende Wiesenmahd“

 

ehrenamtlich und unentgeltlich.


Dazu braucht er uns nur seinen Auftrag erteilen.


Der Landwirt informiert uns über den Mahdzeitpunkt und die relevanten Wiesen, die wir dann gemeinsam besichtigen. Das ist wichtig, um evtl. Flugverbotszonen zu erkennen, die Höhe der Bäume abzuschätzen, Gräben mit Übergängen zu dokumentieren, die Fahrbarkeit zu den Wiesen zu prüfen u.v.m... Sehr hilfreich ist an dieser Stelle auch die gute Zusammenarbeit von Landwirten, Jägern und uns. Des Weiteren erläutern wir unsere Bergungsmethode, in der das Jungtier in einer kleinen Insel durch eine Umrandung gesichert wird. Der Mähfahrzeugfahrer umfährt diese Eingrenzung und schont so das Leben des Jungtieres. Nach der Mahd bitten wir, die Umrandungen sofort wieder zu entfernen und sie an einen vorher abgesprochenen Ort abzulegen. Wir holen sie dann zeitnah wieder ab, denn sie wird für den nächsten Einsatz gleich wieder benötigt.

 

Alles weitere erledigen wir für den Landwirt völlig selbständig und unabhängig.

Kitz in der Wiese
aufmerksames Reh mit saugendem Kitz
Umrandung mit Kitz in der Nacht