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Der Gewinn einer "Wildtierschonenden Wiesenmahd" für den Landwirt

 

Der Gewinn für den Landwirten ist bedeutend und mehrfach.

 

Zuerst erfüllt der Landwirt damit die gesetzlichen Vorgaben nach dem Tierschutzgesetz §17 TierSchG zum Wildtierschutz bei der Ernte. Jeder Landwirt ist spätestens seit 2002 verpflichtet, für geeignete Maßnahmen zum Wildtierschutz bei der Ernte zu sorgen. Bei Missachtung besteht die Strafbarkeit mit bedingtem Vorsatz. Ihm drohen empfindliche Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen auf Bewährung bis zu drei Jahren. 

Sein großer Gewinn besteht im sauberen Futtermittel. Sind die Wiesen frei von Jungtieren, können sie auch nicht vermäht werden und das Erntegut ist frei von toten Tierbestandteilen. Diese würden im Gras gammeln und das Futter für die Rinder ungenießbar machen – im besten Fall wäre es nur verlustig – könnte aber auch zu gesundheitlichen Problemen der Rinder führen. Zusätzlich besteht die Gefahr von tödlichen Vergiftungen durch das Botulinum-Toxin. Der Landwirt hat also am Ende mehr und sauberes Futter zur Gesunderhaltung seiner Rinder zur Verfügung.


Nicht zu unterschätzen ist auch der Gewinn von Maßnahmen zur "Wildtierschonenden Wiesenmahd" für die Image-Pflege der Landwirte. Diese Tierschutzarbeit ist ein medienwirksamer Beitrag zu ihrer Wertschätzung.


Für Landwirte mit Kleintierhaltung besteht eine Chance in der Senkung seiner Tierverluste durch den natürlichen Fressfeind – den Wolf. Durch die Erhöhung des Rehbestandes erhöht sich auch sein Nahrungsangebot. Je mehr natürliches Nahrungsangebot – je weniger Nutztierverluste.